Aus aktuellem Anlass (SARS-Covid-19)

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

seit dem 01. März 2023 gelten wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, neue Corona Maßnahmen für Krankenhäuser und Pflegeheime.

Die Testpflicht für Sie entfällt ab sofort.

Bei Besuchen in den oben genannten Einrichtungen und somit auch in unserem Haus, ist es jedoch

noch notwendig, weiterhin eine FFP 2 Maske während Ihres Besuches zu tragen.

Sollten sich bei Ihnen Erkältungssymptome

oder Fieber bemerkbar machen, bitten wir Sie, von einem Besuch Abstand zu nehmen, im Interesse

Ihrer Lieben, Angehörigen oder zu Betreuenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die Bewohner und Mitarbeiter müssen keine Masken mehr tragen.

26. September 2022

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz zum 01. Oktober 2022 passt der Bund auch die Corona-Schutzmaßnahmen an.

Das Betreten unserer Einrichtungen ist nur noch mit einer FFP 2 Maske und einem Testnachweis gestattet, dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

 

 

17. Mai 2022

 

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

ab sofort gelten folgende rechtliche Vorgaben für die Testung in unserer Pflegeeinrichtung:

Besucherinnen und Besucher ohne vollen Impfschutz dürfen die Einrichtungen nur betreten, wenn sie negativ getestet sind (§ 4 Absatz 2 Nr.1 BaSchMV).

Es besteht weiterhin für Sie die Möglichkeit sich vor Ort testen zu lassen.

Vollständig geimpfte und genesende Besuchende müssen nicht getestet werden. (§ 3 Absatz 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung).

Um den Schutz der Pflegebedürftigen weiterhin sicherzustellen, müssen alle Besucherinnen und Besucher durchgängig eine FFP2 Maske tragen!

(§ 2 Absatz 2 Satz 2 BaSchMV).

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

 

 

 

 

22. März 2022

 

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Verbreitung des Coronavirus bestehen weiterhin in unseren Häusern.

Das Betreten ist nur mit einer FFP2 Maske sowie mit einem tagesaktuellen (Gültigkeit beträgt 24 Stunden) negativen POC oder PCR Test gestattet und vorzuweisen!

Sie können sich auch in Zukunft vor Ort testen lassen.

Testzeiten wie folgt:

Täglich von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Ab 16.30 Uhr ist der Zutritt zu den Häusern 1 & 2 nur mit einem aktuellen POC-Test oder PCR-Test von einem externen Testzentrum gestattet.

Bitte beachten Sie diese Vorschriften bei Ihrem nächsten geplanten Besuch!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

26. Januar 2022

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

Weiterhin müssen alle Besucher einen negativen POC oder PCR-Test (24 Stunden gültig) unaufgefordert vorweisen.

 

Es gelten folgende Änderungen ab sofort:

Neue Testzeiten im Haus (Eingangsbereich)

Täglich von 10.00 – 11.30 Uhr und von 15.00 – 16.30 Uhr

 

Ab 16.30 Uhr ist der Zutritt zum Haus nur mit einem aktuellen POC-Test der PCR-Test von einem externen Testzentrum gestattet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

 

09. November 2021

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

Ab sofort gilt:

  • Jeder Besucher hat einen aktuellen negativen POC oder PCR Test ( es besteht die Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen) vorzuweisen und seinen Impfnachweis mit sich zu führen und vorzuzeigen!
  • Des weiteren hat jeder Besucher eine FFP2 Maske zu tragen!

Bitte beachten Sie diese Vorschriften bei Ihrem nächsten geplanten Besuch und wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

seit dem 23. August 2021 tritt eine neue Testverordnung in Kraft. Die 3 G-Regelung.

Bundesweit heißt es nun vangsbereich)erpflichtend: Wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen trifft, muss geimpft, genesen oder getestet sein.

Bitte beachten Sie diese Vorschrift bei Ihrem nächsten geplanten Besuch!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!


23. Juli 2021

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

unsere Testzeiten sind von Montag bis Sonntag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

  • Jeder Besucher hat einen negativen Corona-Test vorzuweisen. Für vollständig Geimpfte besteht keine Testpflicht, d.h. letzte erforderliche Impfung muss min. 14 Tage zurückliegen. Genesene Personen mit einer Impfung sind ebenfalls von der Testpflicht ausgeschlossen.
  • Ein Schnelltest (PoC-Antigen-Test) oder ein PCR-Test darf icht älter als 24 Stunden sein.
  • Die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Nachweis über PoC-Antigen-Test oder PCR-Test) müssen Sie vor Besuchen vorlegen.

Wir weisen darauf hin, dass alle  bereits bekannten hygienischen Regelungen (Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz, Händedesinfektion usw.) weiterhin gültig sind.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.


22. April 2021

COVID 19 Schnelltest

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

bitte beachten Sie unsere veränderten Testzeiten, gültig ab dem 26. April 2021!

Aus gegebenen Anlass müssen diese wie folgt verändert werden.

Von Montag bis Sonntag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Eine Bescheinigung kann nur bei Besuchen von Montag bis Freitag ausgestellt werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.


30. März 2021

COVID 19 Schnelltest

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

da die Unterstützung durch die Bundeswehr ab sofort nicht mehr besteht, ist es nur noch von Montag bis Sonntag im Zeitraum von 13.00-15.00 Uhr möglich, sich von unseren Fachkräften in der 1. Etage, testen zu lassen.

Außerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit,  die bekannten Testzentren aufzusuchen und bitte bringen Sie dann den gültigen Schnelltestbescheid zur Vorlage mit.

Des weiteren darf jeder Bewohner nur jeweils einen Besucher am Tag für eine Stunde empfangen.

Es gelten weiterhin alle aktuellen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Frühlingszeit und bleiben Sie gesund!


09. Dezember 2020

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

gerade jetzt in der Advents-und Weihnachtszeit ist es so wichtig, die Familie zu sehen und Zeit miteinander zu verbringen.

Darum freuen wir uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass es wieder möglich ist, Ihre Angehörigen zu besuchen.

Um unsere Bewohner und Mitarbeiter zu schützen, müssen weiterhin die strengen Hygieneregeln, die Registrierung und eingeschränkte Anzahl der Besucher, sowie die zeitliche Begrenzung eingehalten werden.

Bitte melden Sie sich mindestens einen Tag vor Ihrem geplanten Besuch telefonisch unter der

Telefonnummer: 030/7628901-700 bei Frau Kroll an.

Dort bekommen Sie alle Informationen zum Ablauf der Schutzvorkehrungen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und vor allem Gesundheit.


02. Dezember 2020

Besuchsverbot

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

in Deutschland weitet sich das Coronavirus weiterhin sehr schnell aus. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind besonders ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem von einem besonders schweren und mitunter sogar lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf betroffen.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, vor allem die Bewohner und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Aus diesem Grund, haben wir uns dazu entschieden, für unsere Pflegeeinrichtung ein Besuchsverbot bis zum 15.12.2020 auszusprechen.

Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung möglich.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser anspruchsvollen Zeit.


13. Mai 2020

Besuchsregelungen

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

 wie Sie sicherlich bereits aus verschiedenen Quellen erfahren haben, dürfen unsere Bewohnerinnen und Bewohner künftig wieder eingeschränkt Besuch empfangen.

Wir begrüßen die Lockerungen des Besuchsverbotes für Pflegeheime grundsätzlich sehr, möchten aber zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeitenden mit besonderem Bedacht vorgehen.

Nach den Vorgaben des RKI zu den Besucherreglungen sollen Besuche weiterhin auf ein Minimum beschränkt und zeitlich begrenzt werden. Damit die Vorgaben eingehalten werden können, sind Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sie können Ihren Besuch bei Frau Kroll unter der Rufnummer: 030/7628901-700  mindestens 1 Tag vorher anmelden. In diesem Telefonat erhalten Sie nähere Informationen zum Ablauf und zu den Schutzvorkehrungen Ihres Besuches.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben.


29. März 2020

Besuchsverbot

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

in Deutschland weitet sich das Coronavirus weiterhin sehr schnell aus. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind besonders ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem von einem besonders schweren und mitunter sogar lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf betroffen.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, vor allem die Bewohner und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Aus diesem Grund, haben wir uns nach langer Diskussion dazu entschieden, für unsere Pflegeeinrichtung ein Besuchsverbot auszusprechen.

Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung möglich. Die Besuchszeiten sind zunächst bis einschließlich der Osterfeiertage geändert.

Auch wenn es uns allen schwerfällt unsere Angehörigen nicht besuchen zu können, dient diese Maßnahme dem Schutz und der Gesundheit unserer Liebsten. Diese Entscheidung ist eine Vorsichtsmaßnahme, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser anspruchsvollen Zeit.


20. März.2020

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

das Coronavirus (SARS-Covid-19) ist in aller Munde. Wir möchten Sie auf unserer Seite über die aktuelle Situation informieren.

Was ändert sich für unsere Bewohner, deren Besucher, aber auch für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Die Versorgung Ihrer Angehörigen ist genauso gesichert wie bisher. Ebenso stehen unsere Angebote der Beratung und Betreuung wie gewohnt für Sie zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter wurden nochmals eindringlich in die aktuellen Hygienevorschriften unterwiesen und mit unserem Pandemieplan Vertraut gemacht. Wir sind somit auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Wir stehen in engem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Berlin, den Behörden und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa e.V.) Die zuständigen Stellen informieren uns regelmäßig über aktuelle Empfehlungen und Durchführungen von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

Daher haben wir unsere Besuchszeiten in unserer Pflegeeinrichtung stark eingeschränkt. Bitte besuchen Sie Ihre Angehörigen nur in dringend notwendigen Fällen. Vor dem Besuch informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Pflegedienstleitung.

Wir möchten Sie außerdem bitten unsere Verwaltungsmitarbeiter telefonisch oder per Mail zu kontaktieren und unsere Pflegeeinrichtung nur persönlich aufzusuchen wenn es unbedingt notwendig ist.

Bitte beachten Sie die Hust- und Niesetikette, waschen und desinfizieren Sie sich die Hände und halten Sie Abstand wenn Sie unsere Räumlichkeiten betreten. Unsere Mitarbeiter empfangen Sie beim persönlichen Kontakt nicht wie gewohnt mit einem festen Händedruck, sondern „nur noch“ mit einem herzlichen Lächeln.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.


17. März.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden, liebe Angehörige,

in Deutschland weitet sich das Coronavirus (COVID 19) sehr schnell aus. Gegenmaßnahmen sind der wirksamste Weg, um eine Ausbreitung wie in anderen Ländern frühzeitig einzudämmen und die Situation beherrschbar zu halten. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, vor allem Ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

Wir alle können durch eine bewusste Vermeidung von Infektionsrisiken dazu beitragen. Dazu bitten wir Sie um Mithilfe.

Unsere Pflegeeinrichtung steht im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Unsere Mitarbeiter/innen werden regelmäßig nach den Empfehlungen der Robert-Koch-Instituts (RIK) geschult und sind über das Coronavirus sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen und den aktuellen Verlauf informiert.

Bitte unterstützen Sie uns und schützen Sie sich und andere durch Beachtung der nachfolgenden Hinweise:

  • Vermeiden Sie nicht dringend erforderliche soziale Kontakte und halten Sie nach Möglichkeit ausreichend Abstand (mindestens 1 Meter) zu anderen Personen.
  • Achten Sie auf Ihre eigene sorgfältige Händehygiene. Bieten Sie Besuchern die Möglichkeit, sich die Hände gründlich mit Flüssigseife zu waschen.
  • Es soll nicht unhöflich erscheinen, aber vermeiden Sie bis auf Weiteres Händeschütteln und/oder Umarmungen.
  • Husten oder niesen Sie bitte in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und halten Sie dabei möglichst Abstand zu anderen Personen.
  • Sollten Sie oder einer Ihrer Kontaktpersonen mit Menschen in Verbindung gekommen sein, die Anzeichen von Grippesymptomen aufweisen, die über Fieber, trockenen Husten oder Durchfall klagen, informieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt und stimmen Sie die weitere Behandlung mit ihm ab.
  • Sie können sich bei Bedarf auch beim zuständigen Gesundheitsamt über eventuell erforderlichen Maßnahmen informieren.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und informieren Sie selbstverständlich, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen.


17. Mai 2022

 

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

ab sofort gelten folgende rechtliche Vorgaben für die Testung in unserer Pflegeeinrichtung:

Besucherinnen und Besucher ohne vollen Impfschutz dürfen die Einrichtungen nur betreten, wenn sie negativ getestet sind (§ 4 Absatz 2 Nr.1 BaSchMV).

Es besteht weiterhin für Sie die Möglichkeit sich vor Ort testen zu lassen.

Vollständig geimpfte und genesende Besuchende müssen nicht getestet werden. (§ 3 Absatz 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung).

Um den Schutz der Pflegebedürftigen weiterhin sicherzustellen, müssen alle Besucherinnen und Besucher durchgängig eine FFP2 Maske tragen!

(§ 2 Absatz 2 Satz 2 BaSchMV).

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

 

 

 

 

22. März 2022

 

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Verbreitung des Coronavirus bestehen weiterhin in unseren Häusern.

Das Betreten ist nur mit einer FFP2 Maske sowie mit einem tagesaktuellen (Gültigkeit beträgt 24 Stunden) negativen POC oder PCR Test gestattet und vorzuweisen!

Sie können sich auch in Zukunft vor Ort testen lassen.

Testzeiten wie folgt:

Täglich von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Ab 16.30 Uhr ist der Zutritt zu den Häusern 1 & 2 nur mit einem aktuellen POC-Test oder PCR-Test von einem externen Testzentrum gestattet.

Bitte beachten Sie diese Vorschriften bei Ihrem nächsten geplanten Besuch!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

26. Januar 2022

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

Weiterhin müssen alle Besucher einen negativen POC oder PCR-Test (24 Stunden gültig) unaufgefordert vorweisen.

 

Es gelten folgende Änderungen ab sofort:

Neue Testzeiten im Haus (Eingangsbereich)

Täglich von 10.00 – 11.30 Uhr und von 15.00 – 16.30 Uhr

 

Ab 16.30 Uhr ist der Zutritt zum Haus nur mit einem aktuellen POC-Test der PCR-Test von einem externen Testzentrum gestattet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

 

09. November 2021

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

Ab sofort gilt:

  • Jeder Besucher hat einen aktuellen negativen POC oder PCR Test ( es besteht die Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen) vorzuweisen und seinen Impfnachweis mit sich zu führen und vorzuzeigen!
  • Des weiteren hat jeder Besucher eine FFP2 Maske zu tragen!

Bitte beachten Sie diese Vorschriften bei Ihrem nächsten geplanten Besuch und wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

seit dem 23. August 2021 tritt eine neue Testverordnung in Kraft. Die 3 G-Regelung.

Bundesweit heißt es nun vangsbereich)erpflichtend: Wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen trifft, muss geimpft, genesen oder getestet sein.

Bitte beachten Sie diese Vorschrift bei Ihrem nächsten geplanten Besuch!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!


23. Juli 2021

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

unsere Testzeiten sind von Montag bis Sonntag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

  • Jeder Besucher hat einen negativen Corona-Test vorzuweisen. Für vollständig Geimpfte besteht keine Testpflicht, d.h. letzte erforderliche Impfung muss min. 14 Tage zurückliegen. Genesene Personen mit einer Impfung sind ebenfalls von der Testpflicht ausgeschlossen.
  • Ein Schnelltest (PoC-Antigen-Test) oder ein PCR-Test darf icht älter als 24 Stunden sein.
  • Die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Nachweis über PoC-Antigen-Test oder PCR-Test) müssen Sie vor Besuchen vorlegen.

Wir weisen darauf hin, dass alle  bereits bekannten hygienischen Regelungen (Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz, Händedesinfektion usw.) weiterhin gültig sind.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.


22. April 2021

COVID 19 Schnelltest

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

bitte beachten Sie unsere veränderten Testzeiten, gültig ab dem 26. April 2021!

Aus gegebenen Anlass müssen diese wie folgt verändert werden.

Von Montag bis Sonntag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Eine Bescheinigung kann nur bei Besuchen von Montag bis Freitag ausgestellt werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.


30. März 2021

COVID 19 Schnelltest

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

da die Unterstützung durch die Bundeswehr ab sofort nicht mehr besteht, ist es nur noch von Montag bis Sonntag im Zeitraum von 13.00-15.00 Uhr möglich, sich von unseren Fachkräften in der 1. Etage, testen zu lassen.

Außerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit,  die bekannten Testzentren aufzusuchen und bitte bringen Sie dann den gültigen Schnelltestbescheid zur Vorlage mit.

Des weiteren darf jeder Bewohner nur jeweils einen Besucher am Tag für eine Stunde empfangen.

Es gelten weiterhin alle aktuellen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Frühlingszeit und bleiben Sie gesund!


09. Dezember 2020

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

gerade jetzt in der Advents-und Weihnachtszeit ist es so wichtig, die Familie zu sehen und Zeit miteinander zu verbringen.

Darum freuen wir uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass es wieder möglich ist, Ihre Angehörigen zu besuchen.

Um unsere Bewohner und Mitarbeiter zu schützen, müssen weiterhin die strengen Hygieneregeln, die Registrierung und eingeschränkte Anzahl der Besucher, sowie die zeitliche Begrenzung eingehalten werden.

Bitte melden Sie sich mindestens einen Tag vor Ihrem geplanten Besuch telefonisch unter der

Telefonnummer: 030/7628901-700 bei Frau Kroll an.

Dort bekommen Sie alle Informationen zum Ablauf der Schutzvorkehrungen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und vor allem Gesundheit.


02. Dezember 2020

Besuchsverbot

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

in Deutschland weitet sich das Coronavirus weiterhin sehr schnell aus. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind besonders ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem von einem besonders schweren und mitunter sogar lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf betroffen.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, vor allem die Bewohner und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Aus diesem Grund, haben wir uns dazu entschieden, für unsere Pflegeeinrichtung ein Besuchsverbot bis zum 15.12.2020 auszusprechen.

Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung möglich.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser anspruchsvollen Zeit.


13. Mai 2020

Besuchsregelungen

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

 wie Sie sicherlich bereits aus verschiedenen Quellen erfahren haben, dürfen unsere Bewohnerinnen und Bewohner künftig wieder eingeschränkt Besuch empfangen.

Wir begrüßen die Lockerungen des Besuchsverbotes für Pflegeheime grundsätzlich sehr, möchten aber zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeitenden mit besonderem Bedacht vorgehen.

Nach den Vorgaben des RKI zu den Besucherreglungen sollen Besuche weiterhin auf ein Minimum beschränkt und zeitlich begrenzt werden. Damit die Vorgaben eingehalten werden können, sind Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sie können Ihren Besuch bei Frau Kroll unter der Rufnummer: 030/7628901-700  mindestens 1 Tag vorher anmelden. In diesem Telefonat erhalten Sie nähere Informationen zum Ablauf und zu den Schutzvorkehrungen Ihres Besuches.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben.


29. März 2020

Besuchsverbot

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

in Deutschland weitet sich das Coronavirus weiterhin sehr schnell aus. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind besonders ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem von einem besonders schweren und mitunter sogar lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf betroffen.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, vor allem die Bewohner und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Aus diesem Grund, haben wir uns nach langer Diskussion dazu entschieden, für unsere Pflegeeinrichtung ein Besuchsverbot auszusprechen.

Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung möglich. Die Besuchszeiten sind zunächst bis einschließlich der Osterfeiertage geändert.

Auch wenn es uns allen schwerfällt unsere Angehörigen nicht besuchen zu können, dient diese Maßnahme dem Schutz und der Gesundheit unserer Liebsten. Diese Entscheidung ist eine Vorsichtsmaßnahme, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser anspruchsvollen Zeit.


20. März.2020

Liebe Bewohner, Angehörige, Betreuer und Besucher,

das Coronavirus (SARS-Covid-19) ist in aller Munde. Wir möchten Sie auf unserer Seite über die aktuelle Situation informieren.

Was ändert sich für unsere Bewohner, deren Besucher, aber auch für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Die Versorgung Ihrer Angehörigen ist genauso gesichert wie bisher. Ebenso stehen unsere Angebote der Beratung und Betreuung wie gewohnt für Sie zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter wurden nochmals eindringlich in die aktuellen Hygienevorschriften unterwiesen und mit unserem Pandemieplan Vertraut gemacht. Wir sind somit auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Wir stehen in engem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Berlin, den Behörden und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa e.V.) Die zuständigen Stellen informieren uns regelmäßig über aktuelle Empfehlungen und Durchführungen von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

Daher haben wir unsere Besuchszeiten in unserer Pflegeeinrichtung stark eingeschränkt. Bitte besuchen Sie Ihre Angehörigen nur in dringend notwendigen Fällen. Vor dem Besuch informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Pflegedienstleitung.

Wir möchten Sie außerdem bitten unsere Verwaltungsmitarbeiter telefonisch oder per Mail zu kontaktieren und unsere Pflegeeinrichtung nur persönlich aufzusuchen wenn es unbedingt notwendig ist.

Bitte beachten Sie die Hust- und Niesetikette, waschen und desinfizieren Sie sich die Hände und halten Sie Abstand wenn Sie unsere Räumlichkeiten betreten. Unsere Mitarbeiter empfangen Sie beim persönlichen Kontakt nicht wie gewohnt mit einem festen Händedruck, sondern „nur noch“ mit einem herzlichen Lächeln.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.


17. März.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden, liebe Angehörige,

in Deutschland weitet sich das Coronavirus (COVID 19) sehr schnell aus. Gegenmaßnahmen sind der wirksamste Weg, um eine Ausbreitung wie in anderen Ländern frühzeitig einzudämmen und die Situation beherrschbar zu halten. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, vor allem Ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

Wir alle können durch eine bewusste Vermeidung von Infektionsrisiken dazu beitragen. Dazu bitten wir Sie um Mithilfe.

Unsere Pflegeeinrichtung steht im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Unsere Mitarbeiter/innen werden regelmäßig nach den Empfehlungen der Robert-Koch-Instituts (RIK) geschult und sind über das Coronavirus sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen und den aktuellen Verlauf informiert.

Bitte unterstützen Sie uns und schützen Sie sich und andere durch Beachtung der nachfolgenden Hinweise:

  • Vermeiden Sie nicht dringend erforderliche soziale Kontakte und halten Sie nach Möglichkeit ausreichend Abstand (mindestens 1 Meter) zu anderen Personen.
  • Achten Sie auf Ihre eigene sorgfältige Händehygiene. Bieten Sie Besuchern die Möglichkeit, sich die Hände gründlich mit Flüssigseife zu waschen.
  • Es soll nicht unhöflich erscheinen, aber vermeiden Sie bis auf Weiteres Händeschütteln und/oder Umarmungen.
  • Husten oder niesen Sie bitte in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und halten Sie dabei möglichst Abstand zu anderen Personen.
  • Sollten Sie oder einer Ihrer Kontaktpersonen mit Menschen in Verbindung gekommen sein, die Anzeichen von Grippesymptomen aufweisen, die über Fieber, trockenen Husten oder Durchfall klagen, informieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt und stimmen Sie die weitere Behandlung mit ihm ab.
  • Sie können sich bei Bedarf auch beim zuständigen Gesundheitsamt über eventuell erforderlichen Maßnahmen informieren.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und informieren Sie selbstverständlich, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen.